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OLG Hamm, 06.01.1988 - 2 Ws 582/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 23.07.2003 - 4 Ws 140/03
Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei der Entscheidung über …
Jedoch wird ohne Rücksicht darauf, ob der Strafvollstreckungskammer die Akten tatsächlich vorgelegt werden und diese daraufhin tätig wird, diejenige Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk der Verurteilte die Strafe verbüßt, drei Monate vor dem tatsächlichen Vollzugsende im Sinne der §§ 462 a Abs. 1 Satz 1, 463 Abs. 6 StPO mit der Sache "befasst" (BGH NStZ 1984, 332; BGH bei Kusch NStZ 1993, 230 Nr. 14;dem folgend: OLG Hamm v. 6.1.1988 - 2 Ws 582/87).